Das, wird wird im obigen Artikel gar nicht angesprochen!
In früheren Presseartikel habe ich gelesen, dass Herr Alaows sich noch nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit befindet. Somit steht ihm m.W. nach in Deutschland weder das aktive noch das passive Wahlrecht zu.
Das dieser Mann wegen seiner Kandidatur für den Bundestag massiv bedroht und angegangen wurde und daraufhin seine Kandidatur zurückgezogen hat, ist natürlich beschämend, allerdings gilt der § 116 GG für den Herrn noch nicht - also wurde er auch nicht seines Wahlrechts beraubt.
Natürlich bin auch ich der Meinung, dass jeder mit dem Wahlrecht ausgestattete Deutsche dieses auch ausüben können muß egal ob aktiv oder passiv. Es mutet allerdings schon etwas seltsam an, dass die Grünen hier unbedingt jemanden ohne deutsche Staatsangehörigkeit als Kandidaten durchpeitschen wollten, wohl auch um Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen.
Wollte die Partei hier etwas ausloten, oder einfach nur provozieren ?